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Förderung

Förderung2020-11-12T17:07:42+01:00

Gesundheitsbezogene Selbsthilfe-Förderung nach § 20 h SGB V

Nach wie vor zählt diese Förderung zu den wichtigsten Finanzierungsgrundlagen. Anhand umfangreicher Förderformulare werden jedes Jahr die Fördermittel beantragt.

Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe kann in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen. Die Leistungen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe basieren im Wesentlichen auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit. Allerdings steht dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung, Planung, Durchführung und Abwicklung eine vergleichsweise geringe Planungssicherheit gegenüber. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen und fördern die Aktivitäten der APHASIE Selbsthilfe und tragen somit dem gestiegenen gesundheitspolitischen Stellenwert Rechnung.

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