SELBSTHILFE – Förderung der Krankenkassen auf Bundesebene 2021 gemäß SGB V – § 20 h (Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe)
Unser herzlicher Dank geht an die nachfolgenden Krankenkassen:
Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung
- GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene – 180.000,00 €
Krankenkassenindividuelle Förderung
- DAK Gesundheit – Digitalisierung in der Aphasie-Selbsthilfe („Sprachlos, aber digital nicht mehr hilflos“) 18.000,00 €