SELBSTHILFE – Förderung der Krankenkassen auf Bundesebene 2021 gemäß SGB V – § 20 h (Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe)

Unser herzlicher Dank geht an die nachfolgenden Krankenkassen:

Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung

  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene  – 180.000,00 €

Krankenkassenindividuelle Förderung

  • DAK Gesundheit – Digitalisierung in der Aphasie-Selbsthilfe („Sprachlos, aber digital nicht mehr hilflos“) 18.000,00 €