SELBSTHILFE – Förderung der Krankenkassen auf Bundesebene 2022 gemäß SGB V – § 20 h (Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe)

Unser herzlicher Dank geht an die nachfolgenden Krankenkassen:

Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung

  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene  – 169.000,00 €

Krankenkassenindividuelle Förderung

  • DAK Gesundheit – Weiterführung: Digitalisierung in der Aphasie-Selbsthilfe („Sprachlos, aber digital nicht mehr hilflos“) 16.460,00 €
  • Techniker Krankenkasse – „Seminar – Ich bin gefragt – Perspektiven für Junge Menschen mit Aphasie“  7.057,00 €