Änderungen bzw. Erleichterungen in der Hilfsmittelversorgung
In den letzten Wochen hat es wegen der Covid-19 Pandemie vielfältige Änderungen bzw. Erleichterungen in der Hilfsmittelversorgung – allerdings befristet – gegeben. So wurde beispielsweise die Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel von 40 auf 60 Euro angepasst.
Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Die Empfehlungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020.
Hier ist ein guter Überblick über die Neuerungen sowohl bzgl. der Empfehlungen als auch hinsichtlich der Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/COVID-19-VSt-SchutzV.pdf)
Außerdem bietet dieser Artikel in der Deutschen Apotheker Zeitung auch einen Überblick:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/05/12/mundschutz-co-pflegebeduerftige-erhalten-hoehere-pauschale-fuer-hilfsmittel-zum-verbrauch
In der folgenden Datei sind die am häufigsten gestellten Fragen zur Gestaltung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Corona-Pandemie und die Antworten dazu zu finden: